Landessonderprogramm „Ehrenamt stärken – Lebensmittelverteilung fördern – Bedürftige unterstützen“

Zuwendungszweck und Gegenstand der Förderung

Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen, Familie und Jugend fördert in 2026 im Rahmen des Landessonderprogramms „Ehrenamt stärken – Lebensmittelverteilung fördern – Bedürftige unterstützen“ die Arbeit ehrenamtlicher Initiativen in Rheinland-Pfalz, die überschüssige, noch verzehrfähige Lebensmittel sammeln und an bedürftige Menschen weitergeben.

Mit dem Förderprogramm wird der ehrenamtliche Einsatz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieser Initiativen anerkannt und unterstützt. Es soll zudem einen Beitrag dazu leisten, die gestiegenen Kosten der Lebensmittelausgabestellen abzufedern.

Die Zuwendung wird für bis zu 200 ehrenamtliche Einsatzstunden gewährt und ist begrenzt auf maximal 2.000 Euro je Angebot und Träger bzw. Initiative (entspricht 10,00 Euro pro Stunde).

Die Zuwendung wird gewährt für Einsatzstunden, die im Zeitraum vom 1. September 2026 bis 15. November 2026 erbracht werden.

Sie kann für die angemessenen Ausgaben, die im Rahmen des Betriebs der Lebensmittelausgabestelle anfallen, eingesetzt werden. Nicht förderfähig sind Ausgaben für den Zukauf von Lebensmitteln oder Gegenständen des unmittelbaren persönlichen Bedarfs, die an Bedürftige ausgegeben werden.

Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind

  • Lebensmittelausgabestellen, die in Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege (Caritas, Diakonie, Paritätischer, AWO, DRK) organisiert sind,
  • gemeinnützige Vereine, die ehrenamtlich satzungsgemäß ausschließlich den Zweck verfolgen, verwertbare Lebensmittel und Gegenstände des unmittelbaren persönlichen Bedarfs zu sammeln, um diese ausschließlich an Bedürftige, insbesondere Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem SGB II, SGB XII und nach dem AsylbLG zu verteilen und keine eigenwirtschaftlichen Zwecke verfolgen
  • sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch sonstige Initiativen, die Lebensmittel an bedürftige Menschen ausgeben (siehe Antrag).
  • Der Sitz der Lebensmittelausgabestelle muss sich in Rheinland-Pfalz befinden.

Die rheinland-pfälzischen Tafeln erhalten eine Sonderförderung des Sozialministeriums und sind daher von der Teilnahme ausgeschlossen.

Antragstellung

Die Anträge sind bis spätestens 22. August 2026 an das

Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen, Familie und Jugend
- Referat 641 -
Bauhofstraße 9
55116 Mainz

zu richten. Die Antragstellung erfolgt vorzugsweise per E-Mail an Referat641(at)masffj.rlp.de und mit dem hier eingestellten Musterantrag.

Nähere Informationen sind der Übersicht zum Landesförderprogramm zu entnehmen.

Für eventuelle Rückfragen können Sie sich telefonisch an 06131/16-5043 oder per E-Mail an Referat641(at)masffj.rlp.de wenden.